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Bregenz, am 25.01.2006 |
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Marktgemeindeamt
Rankweil |
Auskunft: Dr.
Klaus König Tel: +43(0)5574/511-27464 |
Stellungnahme
inkl. Vorschlag
des
gewässerschutztechnischen Amtssachverständigen
I.
Befund:
Am 18.11.2005 (ca. 13:00 Uhr bis ca. 14:30
Uhr) fand ein Lokalaugenschein statt, dessen Ergebnisse wie folgt
zusammengefasst werden:
Teilnehmer:
§
Herr Markus Dünser, Betreiber
§
Herr Christoph Loacker, Loacker Sport- und Gartenbau
GmbH
§
DI Guntram Alge, WPA GmbH
§
DI Johannes Heinzle, WPA GmbH
§
Mitarbeiter der Loacker GmbH
§
Dr Klaus König, Abteilung Wasserwirtschaft - VIId
o
Auf Grund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse
einer Versuchsfläche (Entwässerung/Dränierung von Pferdeboxen im östlichen
Bereich, siehe auch Bericht des Unterzeichnenden vom 04.05.2005 sowie Foto 3
bzw. Beilagen – Untersuchungszeugnisse der Böhler Analytik GmbH) kann davon
ausgegangen werden, dass der Stickstoffgehalt von Sickerwasser aus Pferdeboxen
höchstens (im Falle der Überdachung) im Bereich von 120 mg/l liegt.
Für weitere Berechnungen
wird angenommen, dass ein Pferd im Bereich von 10 l/Tag Urin von sich gibt.
Bei einer Vollauslastung der
gegenständlichen Reit-/ Zuchtanlage (mit rund 60 Pferden) ist somit von einer
Stickstofffracht im Bereich von 150 g/Tag bzw. rund 55 kg/Jahr auszugehen.
Dabei ist wiederum zu beachten, dass ein beträchtlicher Teil des Urinaustrages
über die Auslaufflächen (ca. 4700 m²), sozusagen flächig, stattfindet.
o
Anhand der aktuellen Informationen vor Ort ist
bezüglich Entwässerung der gesamten Anlage von folgenden Fakten (Werte
gerundet) auszugehen (siehe auch ergänzende Planunterlagen):
o Gesamtdachfläche
rund 6600 m² (Abflussbeiwert ca. 0,9)
o Gesamtauslauffläche
im Freien, d.h. natürlich „beregnet“, ca. 4700 m² (Abflussbeiwert ca. 0,7)
o „Offene“ (mit, durch
natürliche Beregnung zumindest teilweiser „Auswaschung“ von Urin) „Pedoks“, ca.
450 m² (Abflussbeiwert ca. 0,7)
o .Niederschlag im
Raum Feldkirch: rund 1200 mm/a (kein Verdunstungsverlust)
§
Anhand der beregneten Dachflächen (ca. 6600 m2)
und der beregneten Auslaufflächen inkl.
Pedoks (ca. 5100 m²) kann anhand der beiliegenden Untersuchungsergebnisse,
sowie der überschlägigen Berechnung der WPA GmbH von folgenden Emissions-
Werten ausgegangen werden:
§
Ca. 11.500 m3 abzuleitendes OF- Wasser (unter
Berücksichtigung der entsprechenden Abflussbeiwerte)
§
Gesamt N- Gehalt (wahrscheinlich als Nitrat- N
vorliegend) im abzuleitenden OF- Wasser (55 kg/ 11.500 m3) um 5
mg/l.
Somit
wäre grundsätzliche eine gemeinsame Ableitung der OF- und Dachwässer inklusive
Nutzung im geplanten Löschwasserteich und nachfolgender Ableitung des
Überlaufes in ein Oberflächengewässer (wie grundsätzlich schon geplant und
genehmigt) möglich.
Hinweis: Bei dieser vorsichtigen
Berechnung/ Einschätzung wird davon ausgegangen, dass die Entfernung/ Abfuhr des Pferdemistes,
regelmäßig (normalerweise täglich) erfolgt, sodass Auswaschungen desselben z.B.
durch Niederschläge vernachlässigt werden können.
o
Nachdem trotz intensiver Recherchen ein Stand der
Technik der Entwässerung halbdurchlässiger Oberflächen (wie z.B. beim System
„Ecoraster“, siehe Foto 4) im Falle von Pferdeauslaufflächen nicht existiert,
wird vor Ort grundsätzlich folgende Vorgangsweise als umwelttechnisch sinnvoll
eingestuft und empfohlen:
·
Gemeinsame Ableitung von Dachwässern sowie der
Freilaufflächen (Oberflächenwässer, Freilaufflächen per Drainage erfasst, siehe
Foto 4) zu einem Sammelschacht, vorgeschaltet dem Löschwasserteich.
·
Gemeinsame Erfassung des Sickerwassers der
überdachten Boxen inklusive der Pedok’s sowie, von den Oberflächenwässern
getrennten Ableitung bis zum vorerst gemeinsamen Sammelschacht (Oberflächen-/
Boxenwässer).
Hinweis: Auf Grund der örtlichen
Bodenverhältnisse (weitgehend barrierewirksamer Lehmboden unterhalb der
Schüttung der Auslaufflächen, etc.) wird eine Drainagierung oberhalb derselben,
d.h. im Kiesbett der Schüttung als gewässerschutztechnisch sinnvoll und
ausreichend eingestuft. Der zusätzliche Einbau einer technischen Sperrschicht
(Folie, ähnlich der Versuchsfläche Nord, siehe Foto 3, Folie unter den Boxen,
Sammelschacht westlich außerhalb) wird anhand der Situation vor Ort nicht als
notwendig erachtet.
·
Gemeinsame Ableitung des Wassers aus dem
Sammelschacht (in welchem die Oberflächenwässer sowie die Wässer aus den Boxen
und den Pedok’s eingeleitet werden) zum Löschwasserteich (als Folienteich
ausgebildet), Überlauf desselben in das Gerinne nördlich der Reitanlage.
·
Planliche Darstellung der Entwässerungseinrichtungen
inklusive Leitungsführungen/ Dimensionierung/ Material/ Schächte).
II.
Stellungnahme:
Unter Berücksichtigung des Befundes wird die
dort beschriebene Ausführung der Entwässerung im vorliegenden Fall als
grundsätzlich zweckmäßig und dem Stand der Technik entsprechend eingestuft,
wenn folgende Begleitmaßnahmen (zwecks Beweissicherung) umgesetzt werden:
§
Der Sammelschacht für die Dach- und Oberflächenwasser-
sowie die Boxen-/ Pedokentwässerung ist so auszuführen, dass eine getrennte Erfassung-/
Ableitung der letzteren in eine nachgeschaltete Sammelgrube nachträglich
problemlos technisch möglich ist.
Hinweis: Nach vorsichtigen ersten Überlegungen müsste
eine solche Sammelgrube – sofern auf Grund der Beschaffenheit des Sickerwassers
aus dem Boxen-/ Pedok-bereich erforderlich – ein Volumen im Bereich von 200 m³
(Speichermöglichkeit für ein halbes Jahr) aufweisen. Eine detaillierte
Berechnung müsste allerdings erst im Anlassfall erfolgen.
§
Beprobung/Untersuchung des Speicherteichwassers,
zumindest anhand von qualifizierten Stichproben, nach Inbetriebnahme der
Anlage. Aus fachlicher Sicht genügt für eine erste Beurteilung die Entnahme/ Untersuchung
im 2-Monatsabstand, vorerst auf ein Jahr begrenzt. Anhand der vorliegenden
(siehe Beilage) Untersuchungsdaten werden dabei folgende Untersuchungsparameter
empfohlen:
o pH-Wert
o Spezifische
Leitfähigkeit
o CSB
o Chlorid
o Nitrat
o Sulfat
o Gesamt-Phosphor
o Ammonium-N
o Gesamt-N
Die Untersuchungsergebnisse
sind nach Vorliegen in zusammengefasster (tabellarischer) der Marktgemeinde
Rankweil vorzulegen, damit in Absprache mit den Sachverständigen/ der Wasserrechtsbehörde
weitergehende Maßnahmen/ Vorgaben, wie z.B. der Bau eines Sammelbeckens
formuliert werden können.
Aus Sicht des
Unterzeichnenden ergibt sich anhand der derzeitigen Fakten (d.h. vor dem
Vorliegen der ergänzenden Untersuchungsdaten) übrigens kein Handlungsbedarf für
die Wasserrechtsbehörde. Sollte die Behörde allerdings gegenteiliger Auffassung
sein, so wird um Mitteilung/ Veranlassung ersucht.
Mit freundlichen Grüßen
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gez. Dr Klaus
König |
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3.
Agrarbezirksbehörde (ABB), zH Ing. Kurt
PETER, Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz, via VOKIS versendet 4.
Landwirtschaftskammer für Vorarlberg,
Montfortstraße 9-11, 6900 Bregenz, SMTP:
office@lk-vbg.at, z.H. Herrn DI Andreas Weratschnig 5.
Herrn, Markus Dünser, 6832 Röthis,
SMTP: markus.duenser@vol.at, zur
vereinbarten Veranlassung 6.
Firma Loacker Sport- u Gartenbau GesmbH
& Co, Dreiet 1, 6842 Koblach, SMTP:
Office@laocker-co.com 7.
wpa Beratende Ingenieure GmbH, zH Herr
Guntram Alge, Am Kehlerpark 1, 6850 Dornbirn, SMTP: wpa@wpa.at 8.
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Abt.
II - Wirtschaft und Umweltschutz (BHFK-II), Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch,
via VOKIS versendet |

Foto 1: Neuer Bereich Reithof Dünser, Blick Richtung Westen, Stand
18.11.05

Foto 2: Detailaufnahme Reithof Dünser, Blick Richtung Westen, Stand
18.11.05;
Ummauerte Bereiche hinter Baggerschaufel sind zukünftige Boxenplätze/
Pedoks.

Foto 3: Reithof Dünser, Boxen östlicher Bereich/ Vorplatz,
„Versuchsentwässerung“

Foto 4: Reithof Dünser „Ecoraster“, Freilauffläche östlicher Bereich
(östlich der Boxen/ des Vorplatzes lt. Foto 3), Rand-Drainageentwässerung bei
Bedarf; 18.11.05